Forschungszulage

Mit dem Wachstumsstärkungsgesetz der Bundesregierung haben alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen das Recht, eine Forschungszulage für FuE-Aufwendungen zu beantragen. Und das rückwirkend bis 2020!

Was wird gefördert?

Gefördert werden Aufwendungen für eigenbetriebliche Arbeitslöhne, Auftragsforschung und Sachkosten.

Die Höhe der Zulage

Seit 2024 sind bei KMUs bis zu 35% der Summe der förderfähigen Aufwendungen bezuschussbar, aktuell bis maximal 3,5 Millionen Euro. Für andere Unternehmen gelten 25% und 2,5 Millionen Euro.

Im Einzelnen:

  • 10 Mio. € Bemessungsgrundlage
  • 70 € / h Förderung Einzelunternehmer
  • 25 % (35 % für KMU) Förderquote interne Personalkosten
  • 25 % (35 % für KMU) abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens
  • Aufwendungen für Auftragsvergaben an einen externen Forschungs- oder Entwicklungspartner (70 % Bemessungsgrundlage, davon 35 % für KMU förderbar = 24,5 %)

Wann beantragen?

Der Antrag ist zu jeder Zeit vor, während oder nach Abschluss der FuE-Aktivitäten möglich. Wer noch für 2020 die Forschungszulage erhalten möchte, muss bis zum Ende des Jahres 2024 seinen Antrag bei der Bescheinigungsstelle einreichen.

Wie beantragen?

Als Kunde der Navigate AG profitieren Sie von unserer Zusammenarbeit mit der DIZ | Innovationszentrum GmbH und werden von dieser bei der Antragstellung begleitet, von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage bis zum Finanzamt. Auch bei der Antragsvorbereitung und Prüfung Ihrer Aufwendungen erhalten Sie Hilfe.

Kontaktieren Sie uns zur Vereinbarung einer kostenlosen Potenzialermittlung!

Rufen Sie uns an unter Telefon 0721 664714-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über das nachfolgende Formular.

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